Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im Jahr 2018 mit mehreren wesentlichen rechtlichen Änderungen an den europäischen Handelsmärkten Schlagzeilen gemacht.
Dazu gehörte auch die Einführung eines Gesetzes, das den Handel mit binären Optionen verbietet und das auch heute noch in Kraft ist. Erfahren Sie mehr über diesen wichtigen Eingriff und wie Sie ihn bewältigen können.
Die wichtigsten Fakten über das Verbot binärer Optionen durch die ESMA
- Aufgrund ihres spekulativen Charakters hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Juli 2018 den Handel mit binären Optionen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verboten.
- Das Verbot der ESMA für binäre Optionen wurde eingeführt, um Kleinanleger vor hochriskanten und komplexen Finanzprodukten zu schützen.
- Das Verbot der ESMA gilt nicht für Händler, die als „professionell“ eingestuft werden. Sie können unter bestimmten Bedingungen weiterhin mit binären Optionen handeln.
- Händler in EWR-Ländern können das Verbot legal umgehen, indem sie mit alternativen Optionen handeln oder regulierte Nicht-EWR-Broker nutzen.
- Trotz des Verbots lassen einige Nicht-EWR-Länder den Handel mit binären Optionen weiterhin zu und bieten interessierten Händlern Alternativen.
Warum hat die ESMA binäre Optionen verboten?
Die ESMA folgte der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente 2014, oder MiFID II, die sie am 3. Januar 2018 umsetzte. Die frühen bis mittleren 2010er Jahre waren bereits eine Zeit des risikoreichen, spekulativen Handels und der Betrügereien oder des betrügerischen Verhaltens.
Die ESMA erklärte damals: „Die Kombination aus dem Versprechen hoher Renditen und einfach zu handelnden digitalen Plattformen in einem Umfeld historisch niedriger Zinsen hat ein Angebot geschaffen, das für Kleinanleger attraktiv ist. Allerdings haben die inhärente Komplexität der Produkte und ihre übermäßige Hebelwirkung – im Falle von CFDs – zu erheblichen Verlusten für Kleinanleger geführt.“
Leider betrachten viele binäre Optionen als riskanter als den Standard-CFD-Handel und als eine Art Glücksspiel. Außerdem sahen mehrere Regulierungsexperten den Interessenkonflikt mit Maklern, die direkt von den Verlusten ihrer Kunden profitierten.
Die ESMA hat offiziell ein dreimonatiges Verbot für binäre Optionen mit Wirkung zum 01. Juli 2018 angekündigt. Binäre Optionen unter bestimmten Bedingungen wurden von dem Verbot ausgenommen. Außerdem galt die anfängliche Einschränkung für Kunden, die als Kleinanleger und nicht als professionelle Anleger gelten.
Die ESMA erneuerte ihre dreimonatigen Verbote im Oktober 2018, Januar 2019 und April 2019. Im Juli 2019 hob sie das Verbot vorübergehend auf. Das Verbot bleibt jedoch bis heute bestehen.
Umgehen Sie das ESMA-Verbot für binäre Optionen:
Im EWR ansässige Händler, die sich für binäre Optionen interessieren, haben es seit dem monumentalen Verbot der ESMA im Jahr 2018 schwer. Die Teilnehmer waren schnell dabei, unregulierte Offshore-Broker als Lösung zu suchen. Es scheint ein gangbarer Weg zu sein, das ESMA-Gesetz zu umgehen. Allerdings birgt er das größte Risiko und ist für den durchschnittlichen Trader nicht zu empfehlen.
Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, die Beschränkung legal zu umgehen.
Diese Broker sind ohne ESMA-Regulierung verfügbar:
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Handel mit alternativen Optionen und Märkten
Der Optionsmarkt geht über Binaries hinaus. Sie können Vanilla- (oder Standard-) Optionen oder exotische Optionen wie Knockouts, Turbos und FX-Optionen in Betracht ziehen. Glücklicherweise gibt es für diese Optionen einige EWR-regulierte Broker wie IG, CMC Markets und Saxo.
Alternativ können Händler trotz des geringeren Hebels den CFD-Handel in Europa wagen. Ein Vorteil der Spekulation mit CFDs ist, dass das Risiko-Ertrags-Verhältnis viel höher ist als bei binären Optionen, obwohl erstere komplexer sind.
Berücksichtigung von Nicht-EWR-Brokern
Große Broker wie die zuvor genannten werden in mehreren Regionen außerhalb des EWR reguliert. Dazu gehören in der Regel die Schweiz, Dubai, Südafrika, Singapur und Japan. Als Privatanleger können Sie ein Konto bei einem EWR-Broker über einige seiner Nicht-EWR-Tochtergesellschaften beantragen, in denen binäre Optionen legal sind.
Seit dem Verbot hat die ESMA einige Makler verwarnt, die diese Methode öffentlich empfohlen haben. Es ist jedoch legal, wenn Sie es beantragen. Natürlich gibt es unterschiedliche Anforderungen für die Registrierung unter einer ausländischen Gesellschaft. Dennoch ist der Handel mit binären Optionen eine Option, die es wert ist, entdeckt zu werden.
Professionell werden
Wie bereits erwähnt, galt das Verbot von binären Optionen für Kleinanleger oder, einfach ausgedrückt, für den gewöhnlichen Trader. Diejenigen, die als „professionell“ eingestuft werden, können jedoch weiterhin mit binären Optionen bei bestimmten, im EWR regulierten Brokern handeln.
Dennoch ist dieser Weg eher ausgrenzend oder mit einer höheren Einstiegshürde verbunden. Viele Makler berücksichtigen Faktoren wie:
- Anzahl der ’signifikanten‘ Trades über einen bestimmten Zeitraum.
- Anzahl der Jahre Berufserfahrung in der Finanzbranche.
- Erfahrung mit komplexen Handelsinstrumenten.
- Handelskapital im sechsstelligen Bereich.
Unsere Empfehlung:
(Risikowarnung: Ihr Kapital kann gefährdet sein)
Wird das ESMA-Verbot für binäre Optionen in Zukunft aufgehoben werden?
Leider hat sich die ESMA zu ihrem ursprünglichen Verbot von 2018 nicht geäußert und seit Juli 2019 keine Änderungen an der Beschränkung bekannt gegeben. Es ist also davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörde binäre Optionen bis auf weiteres verbieten wird.
Unterm Strich
Die ESMA hat den europäischen Händlern, die problemlos mit binären Optionen gehandelt haben, im Jahr 2018 einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Verbot ist zwar eine Unannehmlichkeit, aber es bestätigt die hochriskante Natur dieses Handels. Aus diesem Grund sollten die meisten den einfachen Weg über eine unregulierte Handelsplattform vermeiden.
Zum Glück gibt es sicherere Alternativen, wie den Handel mit alternativen Optionen und CFDs, die Registrierung bei regulierten Nicht-EWR-Brokern und die Erlangung des „Profi“-Status.
Meist gestellte Fragen:
Was hat die ESMA veranlasst, binäre Optionen im EWR zu verbieten?
Die ESMA hat binäre Optionen im Juli 2018 im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufgrund ihrer hochspekulativen und riskanten Natur verboten, um Kleinanleger vor erheblichen finanziellen Verlusten zu schützen.
Gibt es Ausnahmen von dem ESMA-Verbot für binäre Optionen?
Ja, das Verbot gilt in erster Linie für Privatkunden. Händler, die als „professionell“ eingestuft werden, können unter bestimmten Bedingungen weiterhin mit binären Optionen bei im EWR regulierten Brokern handeln.
Können Händler aus dem EWR noch legal mit binären Optionen handeln?
Händler aus dem EWR können legal mit binären Optionen handeln, indem sie Alternativen in Betracht ziehen, regulierte Nicht-EWR-Broker nutzen oder den Status eines professionellen Händlers erlangen.
Welche Risiken bestehen bei der Nutzung unregulierter Offshore-Broker für den Handel mit binären Optionen?
Die Inanspruchnahme von nicht regulierten Offshore-Brokern birgt erhebliche Risiken, einschließlich des Betrugspotenzials, des fehlenden Rechtsschutzes und der Möglichkeit erheblicher finanzieller Verluste.
Wie können Händler den Status „professionell“ erlangen, um das Verbot binärer Optionen zu umgehen?
Händler können den Status „professionell“ erreichen, wenn sie Kriterien wie eine umfangreiche Handelsgeschichte, Arbeitserfahrung in der Finanzbranche und ein hohes Handelskapital erfüllen.
Wird die ESMA das Verbot binärer Optionen in Zukunft aufheben?
Derzeit hat die ESMA keine Änderungen an dem Verbot seit Juli 2019 kommuniziert, so dass es unwahrscheinlich ist, dass die Beschränkung bald aufgehoben wird.